Leistungen
Gemäss Art. 77 AVIG, besteht in jedem Kanton eine öffentliche Kasse, die allen versicherten Einwohnern des Kantons und den im Kanton arbeitenden versicherten Grenzgängern zur Verfügung steht.
Sie steht ferner den im Kanton gelegenen Betrieben zur Verfügung, um für alle betroffenen Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Wohnort, die Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung auszurichten. Sie ist zuständig zur Auszahlung der Insolvenzentschädigung (Art. 53 Abs. 1).
Individuelle arbeitslosigkeit
Die kantonale Arbeitslosenkasse prüft bei jedem Antragsteller, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erfüllt sind. Im positiven Fall erbringt sie die Leistungen, im negativen Fall erlässt sie eine anfechtbare Verfügung.
KURzarbeitsentschädigung
Falls wirtschaftliche Schwierigkeiten einen Betrieb zur vorübergehenden Reduktion der Arbeitszeit seiner Angestellten zwingen, kann die kantonale Arbeitslosenkasse Leistungen für deren Ausfall erbringen. Die Entschädigung beträgt 80 % des von den Mitarbeitern des Betriebes erlittenen Verdienstausfalles.
schlechwetterentschädigung
Ein Betrieb erhält von der kantonalen Arbeitslosenkasse eine Schlechtwetterentschädigung, wenn seine Mitarbeiter wegen ungünstigen meteorologischen Verhältnissen die Arbeit unterbrechen müssen. Die Entschädigung beträgt 80 % des von den Mitarbeitenden des Betriebes erlittenen Verdienstausfalles.
Insolvenz des arbeitgebers
Nur die kantonale Arbeitslosenkasse am Ort des Hauptsitzes des Arbeitgebers ist berechtigt, Leistungen im Falle von Insolvenz zu entrichten. Sie wird den Arbeitnehmern entrichtet, die wegen des insolventen Arbeitgebers Lohnrückstände erleiden (z. B. Konkurs). Die Entschädigung deckt 100 Prozent der effektiven Lohnforderungen, maximal für die letzten 4 Monate.
Arbeitsmarktliche massnahmen
Die kantonale Arbeitslosenkasse finanziert arbeitsmarktliche Wiedereingliederungsmassnahmen, die dem Arbeitssuchenden von der regionalen Arbeitsvermittlungsstelle vorgeschlagen werden (Kurse, subventionierte temporäre Arbeitseinsätze, Unterstützung an Versicherte, die eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, usw.) sowie die Verpflegungs- und Reisekosten, die damit verbunden sind.